Haltung, Pflege und Zucht
Griechische Landschildkröten
Rechtliches:
In Österreich ist es Pflicht, dass Schildkröten CITES-Papiere besitzen. Ohne diese wichtigen Papiere dürfen Tiere nicht den Besitzer wechseln!
Ein Einführen von Griechischen Landschildkröten aus den Habitaten ist strngstens verboten.
Außerdem müssen Schildkröten bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Dies sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Das Meldeforumular finden Sie unter diesem Link:
http://www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Veterinaer/Tierhaltung/Tierschutz_Wildtiere.html
Seit Oktober 2013 muss auch eine Fotodokumentation durchgeführt werden. Das heißt, Jungtiere bis 10 Jahre müssen jährlich fotografiert und Tiere ab dem 10. Lebensjahr nur mehr alle 5 Jahre.
Die Fotos dürfen nicht mehr wie üblich auf einem schwarz-weiß karierten Papier gemacht werden, sondern auf einem hellen bzw. weißen Untergrund mit einem Lineal.
So ist es richtig:
So ist es falsch: